Wahlarzt

 

Als Wahlarzt stehe ich in keinem Vertragsverhältnis zu einer Krankenkasse (Ausnahme: KUF).

Die Honorar-Verrechnung erfolgt direkt mit meinen Patientinnen bzw. Patienten.

Sie können die bezahlte Honorarnote bei ihrer Sozialversicherung einreichen;

die Rückerstattung beträgt bis zu 80% des Kassentarifs;

private Krankenversicherungen übernehmen je nach Tarif einen weiteren Teil.

Wahlarztrezepte für Medikamente bzw. Verordnungsscheine für Heilbehelfe

sind Kassenrezepten gleichgestellt.


 

Ihre Vorteile


Ausreichend Zeit für Untersuchung und Gespräch

Flexible Ordinationszeiten und geringere Wartezeiten

Erweitertes Leistungspektrum